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Hessische Gesundheitstage

24. – 29. August 2012 in Wiesbaden

Seit 20 Jahren finden im 2-jährigen Rhythmus die Hessischen Gesundheitstage statt und informieren z.B. über die Themen Vorsorge und Früherkennung, Krankheitsbewältigung und Rehabilitation – aber auch über rechtliche Rahmenbedingungen wie Arzthaftung oder Vorgehensweisen im Falle von Behandlungsfehlern.

Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei auch in diesem Jahr einen Informationsbeitrag  einbringen kann. Rechtsanwalt Chris Walter wird am 28. August 2012 um 18:30 Uhr in Wiesbaden über das neue Patientenrecht referieren. ... weiterlesen

Beratung-Arzthaftungsrecht.de

Auf diesem Info-Portal der Kanzlei Wolfarth-Kessler-Walter, Rechtsanwälte - Fachanwälte, Wiesbaden, finden Sie erste Informationen rund um Fragen der Arzthaftung, d.h. unter welchen Voraussetzungen ein Arzt oder Krankenhaus einem Patienten auf Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld haftet, gleich aus welcher Sichtweise Sie sich dem Thema nähern möchten.

 

Rechtliche Rahmenbedingung der Arzthaftung

Unter "Grundlagen" finden Sie eine kurze Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arzthaftung, d.h. der Haftung des Arztes oder der Klinik auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung (Behandlungsfehler).

Unter "unsere Philosophie" finden Sie eine Kurzdarstellung unserer Sichtweise als Berater auf die rechtliche Behandlung von Arzthaftungsmandaten.

Sodann finden Sie unter "Tipps & Informationen" getrennt nach "Behandlungsseite" und "Patient" einige nützliche Hinweise zur optimalen Vorbereitung einer arzthaftungsrechtlichen Beratung.

Wenn Sie auf den nachfolgenden Seiten wesentliche Aspekte vermissen oder sonst konstruktive Anmerkungen zur Verbesserung des Angebots haben, freuen wir uns über entsprechende Anregungen und Anmerkungen unter kanzlei@kessler-walter.de.

Wir weisen darauf hin, dass eine allgemeine Information stets keine Beratung im Einzelfall ersetzen kann, da Ihr Fall immer von individuellen Besonderheiten geprägt sein wird, die vorliegend nicht abstrakt berücksichtigt werden können. Bei weiteren Fragen steht unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.

 

© Fachanwalt für Medizinrecht C. Walter,Kanzlei Wolfarth-Kessler-Walter, Wiesbaden