Bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler / Kunstfehler Beratung-Arzthaftung.de – Unsere Kompetenz für Ihr Recht im Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht – spezialisiert auf Arzthaftungsrecht
Wir sind seit über 20 Jahren spezialisiert im Bereich des Arzthaftungsrechts / Medizinrecht tätig und kümmern uns bundesweit um alle Fragen im Zusammenhang mit ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungsfehlern / Kunstfehlern.
Wir prüfen die Arzthaftung und verfolgen bzw. verteidigen jegliche Ansprüche wegen etwaiger fehlerhafter ärztlicher Behandlung / Behandlungsfehler / ärztlicher Kunstfehler in allen medizinischen Fachbereichen, sei es wegen Geburtsschäden, im Bereich der Gynäkologie, Geburtshilfe, Pädiatrie, Neonatologie, Orthopädie, Chirurgie, Radiologie, Kardiologie, Neurologie, Innere Medizin, Stroke units, Augenheilkunde, HNO, Anästhesie, plastische bzw. ästhetische / Schönheits-Chirurgie, Gastroenterologie, Koloproktologie, Gefäßchirurgie und allen anderen ärztlichen Disziplinen, wie auch in den Bereichen der Pflege wegen Pflegefehlern oder wegen Hygienefehlern.
Wir bearbeiten auch Fälle im Bereich der Zahnarzthaftung.
Bei uns geht es um körperliche Schäden jedweder Art, Großschäden und kleinere Beeinträchtigungen, seien es Hirnschäden -z.B. nach Asphyxie unter der Geburt-, Infektionen -nach Hygieneverstößen oder sonst deren Verkennung nach schicksalhafter Entwicklung-, fehlgeschlagene Hüft-Totalendoprothesen (Hüft-TEP), Knietotalendoprothesen (Knie-TEP) oder ähnlichen orthopädischen Eingriffen, neurologische Schäden nach Wirbelsäulen-OP oder jeglichen sonstigen operativen Eingriffen, Erblindung, Tod, nicht verwachsende Frakturen, Pseudarthrosen, Versteifung, Eintritt von Pflegebedürftigkeit etc..
Wir bearbeiten Ansprüche aus Personenschäden jedweder Art, sei es auf Ersatz von materiellen Schäden (z.B. Kosten der Nachbehandlung, Erwerbsausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegemehraufwendungen, Pflegeheimkosten, Unterhaltsschäden etc.) gerichtet, sei es auf Schmerzensgeld oder Hinterbliebenenschmerzensgeld bezogen.
Auf diesem Info-Portal der WALTER Rechtsanwälte – Fachanwälte in Wiesbaden, Rhein-Main, Hessen, finden Sie erste Informationen rund um Fragen der Arzthaftung, d.h. unter welchen Voraussetzungen ein Arzt oder Krankenhaus einem Patienten auf Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld haftet, gleich aus welcher Sichtweise Sie sich dem Thema nähern möchten.
Rechtliche Rahmenbedingung der Arzthaftung
Unter „Grundlagen“ finden Sie eine kurze Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arzthaftung, d.h. der Haftung des Arztes oder der Klinik auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung (Behandlungsfehler).
Unter „unsere Philosophie“ finden Sie eine Kurzdarstellung unserer Sichtweise als Berater auf die rechtliche Behandlung von Arzthaftungsmandaten.
Sodann finden Sie unter „Tipps & Informationen“ getrennt nach „Behandlungsseite“ und „Patient“ einige nützliche Hinweise zur optimalen Vorbereitung einer arzthaftungsrechtlichen Beratung.
Wenn Sie auf den nachfolgenden Seiten wesentliche Aspekte vermissen oder sonst konstruktive Anmerkungen zur Verbesserung des Angebots haben, freuen wir uns über entsprechende Anregungen und Anmerkungen unter mail@anwalt-wiesbaden.de.
Wir weisen darauf hin, dass eine allgemeine Information stets keine Beratung im Einzelfall ersetzen kann, da Ihr Fall immer von individuellen Besonderheiten geprägt sein wird, die vorliegend nicht abstrakt berücksichtigt werden können. Bei weiteren Fragen steht unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
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