Informationen aus der rechtlichen Theorie und Praxis
Urteile:
Hier finden Sie einige -aus unserer Sicht- grundlegende oder bemerkenswerte Urteile in Arzthaftungssachen
Dokumentation der Aufklärung
- OLG Hamm Urt. v. 31.05.2006 -3 U 24/06- Vorliegen eines Individuell angelegten, mit Unterschrift versehenen Aufklärungsprotokolls indiziert, dass die im Protokoll eingetragenen Aspekte auch in einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Gespräch zur Sprache gekommen sind.
Therapeutische Aufklärung
- BGH Urt. v. 16.11.2004 -VI ZR 328/03 Erstreckung Regeln zur Beweislastumkehr infolge groben Behandlungsfehlers auch auf therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung)
Selbstbestimmungsaufklärung / Risikoaufklärung
- BGH Urt. v. 15.03.2005 -VI ZR 289/03-Bei schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis auf die Packungsbeilage auch ein individuelles Aufklärungsgespräch durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich.
Hypothetische Einwilligung / Entscheidungskonflikt
- BGH Urt. v. 17.04.2007 -VI ZR 108/06-Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Entscheidungskonflikts nach fehlerhafter Patientenaufklärung (hypothetische Einwilligung)
Alternative Behandlungsmethoden:
- BGH Urt. v. 15.03.2005 -VI ZR 313/03 Aufklärung über echte Behandlungsalternativen zählt zur Selbstbestimmungsaufklärung.
- OLG Hamm Urt. v. 25.10.2005 -3 U 46/05- Die Wahl der Operationsmethode obliegt grundsätzlich der Therapiefreiheit des Arztes und ist regelmäßig keine Frage nach einer „echten Alternativbehandlung“.
- OLG Oldenburg Urt. v. 30.03.2005 -5 U 666/03- Arthrodese ist keine ernsthafte Behandlungsalternative gegenüber Knieendoprothese.
Sonstige Beratungsfehler:
Pflicht zur Aufklärung wegen möglicher Nicht-Übernahme stationärer Behandlungskosten
- LG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2005 -5 S 124/04- Patient hat Schadenersatzanspruch, wenn die Klinik nicht auf begründete Zweifel an der Kostentragung durch den privaten Krankenversicherer des Patienten hinweist.
Behandlungsfehler:
- OLG Hamm Urt. v. 30.11.2005 -3 U 61/05- Aus einer im Operationsgebiet aufgetretenen Infektion lässt sich -ohne weitere Anhaltspunkte- nicht auf ein fehlerhaftes Vorgehen oder einen Verstoß gegen die Hygieneregeln rückschließen; es begründe auch keinen Anscheinsbeweis.
Verjährung:
- OLG München, Urteil vom 30.09.2004 – 1 U 3940/03- Verjährungsbeginn bei Aufklärungsmangel ab Kenntnis des nicht aufgeklärten Schaden. Nicht-Zulassungsbeschluss des BGH vom 20.12.2005 – VI ZR 285/04
Voll beherrschbare Risiken:
- OLG Hamm Urt. v. 01.02.2006 – 3 U 182/05- Vermutete Haftung des Krankenhaus für Transportschäden während interner Verlegung auch ohne konkrete vertragliche Beziehung zum Transporteur
Arbeitsteilung:
- OLG Naumburg Urt. v. 14.09.2004 -1 U 97/03- Im Rahmen des Zusammenwirkens eines Chirurgen und eines Anästhesisten in horizontaler Arbeitsteilung haftet der eine grundsätzlich nicht für die Fehler des anderen.
Prozessuales:
- BGH-Beschluss vom 28.03.2008 -VI ZR 57/07- Leitlinien von ärztlichen Fachgremien oder Verbänden können nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden, Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen geben den medizinischen Standard wieder.
- BGH Urteil vom 13.2.2001 – VI 272/99 – Auch der sachkundigen Partei muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, wenn der gerichtliche medizinische Sachverständige in mündlich erstattetem Gutachten neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber bisherigen schriftlichen Gutachten abgibt. Zur Pflicht zur Berücksichtigung von Privatgutachten.
- BGH Beschluss vom 21.01.2009 – VI ZR 170/08- Pflicht des Gerichts zur Aufklärung von Widersprüchen und zur Prüfung der Vollständigkeit von Sachverständigengutachten von Amts wegen. Auch beklagter Arzt hat Anspruch auf ordnungsgemäße Befassung des Gerichts mit seinem Vortrag.
- BGH Beschluss v. 14.09.2005 -VI ZB 84/04- Mündliche Erläuterung des Gutachtens und persönliche Anhörung des Sachverständigen ist auch in selbständigen Beweisverfahren nach § 485 II ZPO zulässig.
- OLG Koblenz Urt. v. 19.05.2005 -5 U 1470/04- Über medizinische Fragen ist grundsätzlich Sachverständigenbeweis zu erheben. Die Beschränkung auf die Vernehmung sogenannter Sachverständiger Zeugen ist nicht ausreichend.
- OLG Karlsruhe Beschluss v. 24.06.2005 -7 W 28/05-Entscheidung und Beweiserhebung in Arzthaftungssachen darf grundsätzlich nicht vor dem Einzelrichter stattfinden.
- OLG Hamm, Beschluss v. 13.03.3006 -3 U 239/05- Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess soll grundsätzlich dem medizinischen Fachgebiet angehören, auf dem auch der in Anspruch genommene Arzt tätig war.
- OLG Frankfurt Urt. v. 20.12.2005 -8 U 55/04- Für regressnehmende Krankenkasse gelten die selben Erleichterungen bezüglich Darlegungs- und Beweislast wie für den Patienten.
- OLG Frankfurt, Urteil vom 4.11.2008 – 8 U 158/08- Behandlungsseite darf nicht alleine auf Grundlage eines als Parteigutachten vorgelegten MDK-Gutachten verurteilt werden, wenn dem Vortrag des Patienten/der Krankenkasse substantiiert entgegengetreten wird.
Schmerzensgeld:
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von aktuellen Entscheidungen zur Höhe des Schmerzensgeldes in Fällen besonders schwerer Schädigung, insbesondere Geburtschadensfällen.
Vorträge:
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- Vortrag Lions Club Wiesbaden “ Arzthaftungsrecht“
- Inhouse-Vorträge (Kliniken) zum Thema „Aufklärungspflicht des Arztes“ und „Behandlung Geschäftsunfähiger/Patientenverfügung“
- Inhouse-Vorträge (Kliniken) zum Thema „Neues im neuen Patientenrechtegesetz“
Handlungsbedarf für Kliniken - Inhouse-Vorträge für div. Praxis-Verbünde zu Themen der Arzthaftung, Haftungsvermeidungsstrategien
- Vortrag im Rahmen der Hessischen Gesundheitstage„Was ist zu tun beim Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers? Eine Einführung in das Arzthaftungsrecht unter Berücksichtigung des neuen Patientenrechtegesetz“
- Vorträge im Rahmen der Hessischen Gesundheitstage zu Themen der Arzthaftung
z.B. „Was tun beim Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers? Eine Einführung in die Grundlagen der Arzthaftung.“ -ständig Vortragender 2008-2014 - Diverse nach den individuellen Fragestellungen der Mandanten ausgerichtete Inhouse-Vorträge in den Bereichen IT-Recht und Medizinrecht (insbes. zu Fragen der Arzthaftung).
Presse:
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- Artikel vom 15. Feb. 2008 in der Rhein-Main Presse / Wiesbadener Kurier: Arztfehler – wie der Patient sich wehren kann(Artikel Download als pdf)
- Aus der Ärzte-Zeitung zum Thema Medizinrecht; Kritischer Blick auf Ärzte-Arbeit, Ärzte Zeitung
- Aus der Ärzte-Zeitung zum Thema Medizinrecht; Nur die wenigsten Behandlungsfehler landen vor dem Strafrichter
Externe Informations-Angebote finden Sie hier:
- Links und Informationsangebote
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