Unsere Beratungsphilosophie

Wenn der Arzt Fehler macht oder der Patient auch nur der Auffassung ist, dass der Arzt Fehler gemacht habe, steht die Frage nach der Haftung im Raum. Dann hat der Rechtsanwalt neben komplexen juristischen Fragen regelmäßig auch medizinisch anspruchsvolle Sachverhalte, deren Auslegung ggf. selbst in der medizinischen Wissenschaft umstritten sein mögen, zu verarbeiten.

Juristisch hat sich im Bereich des Arzthaftungsrechts ein Spezialrechtsgebiet entwickelt, das eigenen Beweisregeln folgt, die den wechselseitigen Interessenlagen und Bedürfnissen der am Prozess Beteiligten Rechnung trägt (oder dies versucht). Die Kenntnis dieser besonderen Regeln ist daher aus unserer Sicht unabdingbare Voraussetzung für die qualifizierte Bearbeitung dieser Mandate. Ohne ein Mindestmaß an medizinischem Grundverständnis besteht ferner die Gefahr, dass der Sachverhalt in der Folge auch juristisch nicht hinreichend verwertet werden kann. Man ist unseres Erachtens also dann gut beraten, wenn man beides findet.

Wir beraten und vertreten seit Jahren bundesweit alle denkbaren Beteiligten eines Arzthaftungsprozesses, namentlich Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Patienten, Krankenkassen (§ 116 SGB X) und Haftpflichtversicherungen bei Verteidigung und Regress (§ 426 BGB, § 67 VVG).

Wir haben uns im Interesse unserer Mandanten bewusst dafür entschieden, grundsätzlich keine Seite von der anwaltlichen Vertretung auszuschließen, denn nur wer die unterschiedlichen Interessenlagen, Abläufe und Vorgehensweisen in den unterschiedlichen Prozessrollen kennt und versteht, kann dies entsprechend einkalkulieren und berücksichtigen. Somit profitiert im Ergebnis der Mandant von der Vielseitigkeit der hiesigen Tätigkeit.

Das Referat Arzthaftungsrecht wird von Fachanwalt für Medizinrecht C. Walter sowie von Rechtsanwältin S. Westphal betreut. Die Anwälte verfügen über ein profundes medizinisches Grundverständnis, das mit jedem arzthaftungsrechtlichen Mandat und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten weiter ausgebaut wird. Hierdurch sehen wir uns als kompetente Ansprechpartner für Sie, egal auf welcher Seite Sie stehen. Durch die Verleihung des „Fachanwalt für Medizinrecht“ an Rechtsanwalt C. Walter wurde dies von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt auch ausdrücklich bestätigt.

Auf Ärzteseite stehen wir Ihnen auch gerne beratend zur Vermeidung von Haftungsfällen zur Verfügung. Gerne analysieren und optimieren wir vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen aus den einschlägigen Prozessen Ihre internen Verfahrensabläufe. Weitere Leistungen für Ärzte entnehmen Sie bitte der Rubrik „Medizinrecht„.

Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie und eine Mail.

Zur sinnvollen Vorbereitung eines arzthaftungsrechtlichen Besprechungstermins klicken Sie bitte auch auf die entsprechende Rubrik unter „Informationen„.

Beachten Sie auch unsere weiteren Infos zu diesem Thema.