Tipps für Patientenseite

1. Vor dem Mandat:
a) Frühzeitig dokumentieren
Die Frage nach der Haftung des Arztes stellt sich in der Regel erst, nachdem die Behandlung abgeschlossen ist und Sie sich erstmals rückblickend ein Bild vom Gesamtverlauf machen können; in der Regel benötigt man etwas Abstand, um sich eine Meinung über den Verlauf bilden zu können.

Hieraus resultiert, dass meist ein erheblicher Zeitabstand zwischen potentiellem Behandlungsfehler und der juristischen Aufarbeitung liegt. Dies führt weiter dazu, dass das natürliche Erinnerungsvermögen schwindet.

Daher ist es ratsam, möglichst frühzeitig die Erinnerungen über die Abläufe möglichst im Detail privat zu dokumentieren, sei es in Form beispielsweise eines „Patiententagebuchs“ oder einfacher Notizen, die später chronologisch geordnet werden können.

b) Behandlungsfehler nicht während einer laufenden Behandlung geltend machen oder gegenüber dem Arzt ankündigen/-drohen.
Grundsätzlich sollte zwischen Arzt und Patient ein Vertrauensverhältnis bestehen; ohne Vertrauen kann eine medizinische Behandlung kaum gelingen -und dies gilt nach unserer Auffassung wechselseitig.

Wo das Vertrauen fehlt, sollte die Behandlung unseres Erachtens nicht fortgeführt werden, sofern sie nicht fortgeführt werden muss. Solange die Behandlung fortgeführt wird, sollte kein Behandlungsfehler angezeigt werden, da dies Misstrauen zwischen den Parteien säht und dies auch den Arzt nur „nervös“ macht.

Unseres Erachtens sollte daher die Behandlung erst zum Abschluss gebracht werden; danach kann alles Erforderliche aufgearbeitet werden. Da die Verjährung frühestens 3 Jahre nach dem potentiellen Fehler einzutreten droht, besteht in der Regel keine Notwendigkeit zur Eile (was natürlich nicht dazu animieren soll, bis zum letzten Tag/Monat der Verjährung zu warten).

c) Suchen Sie sich einen Anwalt Ihres Vertrauens
Auch bei der Anwaltswahl gilt, dass neben der fachlichen Kompetenz vor allem Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit ist. Gerade in Arzthaftungssachen ist dies unseres Erachtens besonders wichtig, da zum Teil extrem persönliche, wenn nicht gar intime Aspekte des Lebens besprochen und verhandelt werden müssen.

Wir freuen uns natürlich, wenn wir Ihr Vertrauen genießen, lehnen selbst aber ein Mandat auch einmal ab, wenn die wechselseitige Atmosphäre nicht stimmt, weil wir überzeugt sind, dass dies für eine gute Mandatsbetreuung notwendig ist; entsprechend sollten Sie entscheiden.

c) Bereiten Sie die erste Beratung beim Anwalt vor
Nehmen Sie sich vor dem Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt etwas Zeit und ordnen Sie Ihre Gedanken und Vorstellungen.
– Sammeln Sie bisherige Korrespondenz, Arztbriefe etc., soweit vorliegend.
– Erstellen Sie eine Liste der behandelnden Ärzte, soweit für die Behandlung relevant, chronologisch sortiert, mit Angabe Namen, Anschrift des Arztes, Zeitraum der Behandlung, Gegenstand der Behandlung.
– Erstellen Sie eine chronologische Schilderung der Abläufe in Ihren Worten, einschließlich des aus Ihrer Sicht bestehenden Fehlers.
– Erstellen Sie eine kurze Darstellung der Beeinträchtigungen infolge des von Ihnen vermuteten Fehlers des Arztes.

2. Zum Beratungsgespräch
Bringen Sie zum ersten Beratungsgespräch mit:
-die vorbenannten Unterlagen
– Rechtsschutzversicherungsdaten, soweit eine Versicherung besteht
– Krankenversicherungskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
– Gerne können Sie auch vorab unter „Formulare
“ die „Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht“ ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.

Vorbenannte Maßnahmen sind selbstverständlich keine notwendigen Voraussetzungen für eine Mandatsbetreuung. Doch erleichtern Sie sich selbst die Arbeit, wenn Sie solches möglichst frühzeitig sammeln, anstatt es ggf. Jahre später mühselig zusammensuchen zu müssen, wenn es bis dahin nicht durch Vergessen oder Verlieren endgültig abhanden gekommen ist.

3. Während der Mandatsbetreuung
– Sammeln Sie sämtliche Belege über Kosten, die im Zusammenhang mit den behandlungsbedingten Schäden stehen.
– Ergänzen Sie fortlaufend das „Patiententagebuch“.
– Informieren Sie uns stets über aktuelle Entwicklungen.
– Wenn Sie Fragen haben, klären Sie diese stets kurzfristig mit uns.