Beweiserleichterungen

Die Rechtsprechung hat von der grundsätzlich wie vorstehend verteilten Beweislast Ausnahmen entwickelt, die nachstehend nur als Fallgruppen dargestellt werden sollen. So kommen Beweiserleichterungen bzw. teilweise sogar eine Beweislastumkehr in Betracht unter folgenden Aspekten:

– grobe ärztliche Behandlungsfehler
– unterlassene Befunderhebung
– Dokumentationsfehler
– Anfängeroperation
– Organisationsfehler
– Fehler aus Bereichen des voll beherrschbaren Risiken

Zu den einzelnen Fallgruppen hat sich eine umfangreiche Kasuistik gebildet, die vorliegend nicht annähernd erschöpfend dargestellt werden könnte. Über die Frage, ob solche Beweiserleichterungen im konkreten Einzelfall eingreifen, wird in der Praxis maßgeblich im Rechtsstreit gestritten.

Die Frage nach der Beweislast und des Vorliegens von Beweiserleichterungen oder sogar einer Beweislastumkehr kommt nicht selten die den Prozess entscheidende Bedeutung zu.

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