Tipps für die Behandler-Seite

Wenn Sie als Arzt oder Krankenhaus gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, sollten Sie unverzüglich Ihre Haftpflichtversicherung informieren, da diese Ihnen Rechtschutz gewährt und in der Regel die weitere außergerichtliche Koordinierung übernimmt.

Die Haftpflichtversicherung entscheidet in der Regel auch, wer die gerichtliche Interessenvertretung übernimmt.

Sofern Sie eine spezielle Vertretung durch einen bestimmten Rechtsanwalt wünschen, sollten Sie dies frühzeitig und möglichst vorab mit Ihrer Haftpflichtversicherung abstimmen, um die Entstehung von doppelten Gebühren bzw. einer Doppeltvertretung möglichst zu vermeiden.