FAQ
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Arzthaftung wen verklagen?
Die Frage, ob ein Schaden vorliegt, für den in einem Rechtstreit ein Verursacher haftbar gemacht werden kann, ist erst nach einer Prüfung der Dokumentation möglich.
Prinzipiell können im Rahmen der Arzthaftung verschiedene Parteien in Betracht gezogen werden, d.h. entsprechend der Umstände können z.B. der/die behandelnde(n) Mediziner oder das Krankenhaus bzw. die medizinische Einrichtung, in der die Behandlung stattfand, haftbar gemacht werden.
Im Rahmen der ersten Beratung werden neben dem dokumentierten Behandlungsfortschritt auch Hinweise auf organisatorische Mängel oder unzureichende Dokumentationen geprüft.
Welche Schritte Sie als erstes Unternehmen sollten, haben wir unter Tipps für Patienten zusammengestellt..
Arzthaftung Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, dass in bestimmten Fällen die Beweislast von der normalerweise belasteten Partei auf die andere Partei übertragen wird. In der Regel muss der Kläger (die Person, die eine Klage einreicht) beweisen, dass seine Ansprüche gerechtfertigt sind. Bei einer Beweislastumkehr muss jedoch der Beklagte (die Person, gegen die die Klage gerichtet ist) beweisen, dass die Ansprüche unbegründet sind.
Im Arzthaftungsrecht kann die Beweislastumkehr beispielweise darin bestehen, dass der Arzt nachweisen muss, dass er nicht fehlerhaft gehandelt hat, anstatt dass der Patient beweisen muss, dass ein Fehler vorlag.
Die Beweislastumkehr in der Arzthaftung soll den Schutz der schwächeren Partei (z. B. den Patienten) stärken und den Zugang zu rechtlichem Schutz erleichtern.
Weitere Hinweise dazu finden Sie unter: Beweiserleichterungen
Arzthaftung Verjährung 30 Jahre
Grundsätzlich gilt im deutschen Recht eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren für Schadensersatzansprüche, die mit einem Behandlungsfehler in Verbindung stehen. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat.
Verlängerte Verjährungsfrist
Eine längere Verjährungsfrist von 30 Jahren findet Anwendung, wenn es um Ansprüche geht, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist, unabhängig von der Kenntnis des Geschädigten.
Ob eine verlängerte Verjährungsfrist im Rahmen des Arzthaftungs- oder Medizinrechts vorliegt, muss individuell und im Rahmen einer Rechtsberatung geprüft werden. Bitte nehmen Sue für die Vereinbarung eines Beratungstermins Kontakt zu uns auf.
Die Bezeichnung Behandler
Ein Behandler ist eine Fachkraft, die in der Gesundheitsversorgung tätig ist und Patienten bei der Diagnose, Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten oder Verletzungen unterstützt. Behandler können verschiedene Berufsgruppen umfassen, wie Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten oder Pflegekräfte, die jeweils spezifische Qualifikationen und Fachkenntnisse besitzen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten zu fördern und sie auf ihrem Weg zur Genesung zu begleiten. Behandler arbeiten oft interdisziplinär, um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten.
Es gibt zahlreiche Arten von Behandlungen, die je nach Art der Erkrankung oder Verletzung eingesetzt werden. Dazu gehören medizinische Behandlungen wie medikamentöse Therapien, chirurgische Eingriffe und physikalische Therapien. Psychotherapeutische Behandlungen, wie kognitive Verhaltenstherapie oder Gesprächstherapie, sind ebenfalls weit verbreitet. Darüber hinaus gibt es alternative Heilmethoden, wie Akupunktur oder Homöopathie, die von einigen Patienten bevorzugt werden. Die Wahl der Behandlung hängt von der individuellen Situation des Patienten und den Empfehlungen des Behandlers ab.